Informationstechn. Assistent:in – Anlage C -Fachhochschulreife
Deine Wahl

Informationstechnische Assistentin / Informationstechnischer Assistent mit Fachhochschulreife

Das bringst Du mit

Zum Besuch des Bildungsganges berechtigt bist Du, wenn du eine der beiden Voraussetzungen erfüllst:

  • entweder die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) ohne Qualifikationsvermerk
  • oder – nach Klasse 9 des Gymnasiums – die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Der Nachweis der Berechtigung muss zum Beginn des Schuljahres durch ein entsprechendes Zeugnis der jeweiligen Schulform erfolgt sein.

Dein Ziel

Der dreijährige Bildungsgang gibt Dir die Möglichkeit, gleich zwei Abschlüsse zu erlangen.

  • zum einen – nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung – die Fachhochschulreife („Fachabitur“) und die damit verbundene Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule in Deutschland
  • zum anderen – nach erfolgreichen bestandener „integrierter“ Berufsabschlussprüfung – den staatlich anerkannten Berufsabschluss nach Landesrecht als Informationstechnische Assistentin / Informationstechnischer Assistent

Was Dich bei uns erwartet

Du erhältst bei uns fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Software, Datenbanken, Betriebssysteme und Netzwerke, Elektrotechnik, Rechner und Systemtechnik und Softwareengineering und Mathematik. Neben den berufsübergreifenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Wirtschaftslehre, Politik/Gesellschaftlehre, Sport/Gesundheitsförderung und Religionslehre machen Wahlpflichtkurse im Differenzierungsbereich – so weit schulorganisatorisch möglich – Angebote in Niederländisch, Digitalisierung, EBCL (Europäischer Computerführerschein) oder Freihandzeichnen.

Fragen oder mehr Infos? Schreibe eine Mail an:
Heinz Hecker >  

Doch nicht richtig?

Interessierst Du Dich zwar für Informationstechnik – vielleicht aber weniger informatikorientiert – ,dann schau doch einmal bei unserem Bildungsgang „Ingenieurwissenschaften“ vorbei. Auch er ermöglicht die Fachhochschulreife und bietet einen Berufsabschluss nach Landesrecht.