Datenschutz am Pictorius-Berufskolleg Coesfeld
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Schülerinnen,
sehr geehrter Schüler,
hiermit möchten wir Ihnen gegenüber unserer Informationspflicht nach Art.13 DS-GVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nachkommen. Daten verarbeiten wir in Form von Akten und digital. Im Folgenden informieren wir Sie über den Zweck und die rechtliche Grundlage, auf welcher wir Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes bzw. von Ihnen erheben und verarbeiten, an wen wir diese Daten weitergeben, wie lange wir Ihre Daten speichern und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten haben. Entsprechend Art. 14 DS-GVO informieren wir Sie auch über personenbezogenen Daten, welche wir von anderen Stellen erhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Wer ist für die Datenverarbeitung an der Schule verantwortlich?
Die Verantwortung für sämtliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz an unserer Schule liegt bei unserer Schulleitung. Sie wird bei ihrer Aufgabe durch den stellvertretenden Verantwortlichen und den schulischen Datenschutzbeauftragten unterstützt.
| Datenverarbeitende Stelle Pictorius-Berufskolleg Coesfeld Borkener Straße 23 48653 Coesfeld info@pictorius.de 02541 / 95 48 33 0 | schulischer Datenschutzbeauftragter Sven Deitmer Borkener Straße 23 48653 Coesfeld ds@pictorius.de 02541 / 95 48 33 0 |
| Verantwortlicher Klaus Schneider sn@pictorius.de 02541 / 95 48 33 0 | stellvertretend Verantwortlicher Maike Anita Danner da@pictorius.de 02541 / 95 48 33 0 |
- Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und der meines Kindes bzw. von Ihnen als Schüler?
Die Verarbeitung der zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten von
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit §§ 120, 121 und 122 SchulG NRW sowie der VO-DV I. Für erforderliche digitale Lehr- und Lernmittel, Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen gilt für Schülerinnen und Schüler insbesondere § 120 Abs. 5 SchulG NRW. Beispiele sind hier das pädagogisches Netzwerk, Microsoft 365, TaskCard, Aufnahme von Portraitfotos für den internen Gebrauch und zur Erstellung eines Schülerausweises, ggf. die Übermittlung von Daten an die zuständigen Verkehrsbetriebe zur Erstellung einer Schülerfahrkarte.
Personenbezogene Daten, die für die gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich sind, dürfen nur auf einer hierfür einschlägigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden, insbesondere aufgrund einer freiwilligen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO und den schulrechtlichen Vorgaben. Hierunter fallen die Veröffentlichung von Fotos sowie Video- und Audioaufzeichnungen auf der Schulhomepage und in der Presse, welche ausschließlich nach persönlicher freiwilliger Einwilligung erfolgen.
- Zu welchen Zwecken werden meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes bzw. von Ihnen als Schüler verarbeitet?
Die Verarbeitung erfolgt zu einer Vielzahl von Zwecken, die mit der Organisation des Schulalltags, dem Unterricht, der Kommunikation mit Eltern und anderen Stellen zu tun haben. An unserer Schule geht es dabei um die folgenden Verarbeitungszwecke. Es geht um die
- Verwaltung von Schülerdaten und Noten, Durchführung von Prüfungen sowie die Zeugniserstellung,
- Unterrichtsplanung, -durchführung und Dokumentation,
- Durchführung des jeweiligen Bildungsgangs ggf. mit Kurswahl und Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, sowie der Erteilung von Berechtigungen,
- Evaluation, Qualitätsentwicklung und Schulstatistik,
- Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten, Dokumentation von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Diagnostik/ Erstellung von Förderempfehlungen/ individuellen Förderplänen,
- Erstellung von Fördergutachten (AO-SF Verfahren),
- Schulpflichtüberwachung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Organisation des Schülerspezialverkehrs
- Praktikumsverwaltung
- Wie lange werden meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes gespeichert?
Wie lange die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten gespeichert werden, gibt das Schulgesetz NRW vor. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Dauer der Aufbewahrung.
| Nr | Datenarten | Aufbewahrungszeit/ Löschfrist |
| 1 | Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen | 50 Jahre |
| 2 | Schülerstammblätter | 20 Jahre |
| 3 | Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen | 10 Jahre |
| 4 | alle übrigen Daten | 5 Jahre |
| 5 | von Lehrkräften mit Genehmigung der Schulleitung auf privaten Computern verarbeitete personenbezogene Daten | 1 Jahr (nach Abgabe des Schülers, ab Ende des Kalenderjahres) |
| 6 | Veröffentlichungen auf der Schulhomepage | Soweit nicht durch eine Einwilligung anders geregelt, nach Ende der Schulzeit. |
| 7 | Führen einer nicht öffentlichen Schulchronik: Name, Vorname Jahr der Beendigung des Schulverhältnisses. | Zeitlich unbefristete Speicherung (§ 9 Abs. 5 VO-DV I) |
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen worden sind, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet, sofern nichts anderes bestimmt ist.
- An wen übermittelt die Schule meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes bzw. von Ihnen als Schüler?
Wir übermitteln personenbezogenen Daten regelmäßig oder bei Bedarf an Stellen außerhalb der Schule.
Dazu gehört das Schulministerium (IT.NRW) für statistische Auswertung und Planung. Im Rahmen der Schulgesundheitspflege ist es die untere Gesundheitsbehörde, die aufnehmende Schule bei Schulwechsel, Erziehungsberechtigte und SchülerInnen bei Mitteilungen und Zeugnissen, und außerdem noch Jugendamt, Landesjugendamt, Schulaufsicht, Schulträger, soweit dieses zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erforderlich ist. Weitere Empfänger von Daten sind ggf. Ausbildungsbetriebe, Praktikumsbetriebe, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die Studienberatung der jeweiligen Universität, das BAN-Portal und Ämter für Ausbildungsförderung. Innerhalb der Schule sind die Lehrkräfte Empfänger. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird ein Teil der Daten vom örtlichen Archiv übernommen. Zur Öffentlichkeitsarbeit übermitteln wir nach Einverständnis gelegentlich personenbezogene Daten an die lokale Presse.
- Welche Pflichten habe ich als Betroffener gegenüber der Schule?
Als Erziehungsberechtigter oder volljähriger Schüler sind Sie verpflichtet, uns bestimmte erforderliche personenbezogene Daten mitzuteilen. In unserem Erhebungsbogen, welche Sie bei Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Anmeldung an der Schule ausfüllen, sind diese Daten als verpflichtende Angaben kenntlich gemacht. Erteilen Sie vorsätzlich oder fahrlässig keine, unrichtige oder unvollständige Auskunft, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Welche personenbezogenen Daten erhält die Schule von anderen Stellen?
Bei einem Schulwechsel erhalten wir von der abgebenden Schule in Kopie personenbezogene Daten, die für die weitere Schulausbildung von Bedeutung sind. Das sind Individualdaten und gegebenenfalls Daten über sonderpädagogischen Förderbedarf, gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder körperliche Behinderungen soweit dieses für eine besondere schulische Betreuung der Betroffenen erforderlich ist. Außerdem erhalten wir Informationen zur Überwachung der Schulpflicht und eine Zweitschrift des letzten Zeugnisses oder Halbjahreszeugnisses.
- Welche Rechte habe ich als Betroffener gegenüber der Schule?
Für personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Daten bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns genutzt und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gelten die oben genannten Löschfristen.
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Darüber hinaus bestehen – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21). Das Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO besteht nur bei automatisierter Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags; es gilt nicht für eine Verarbeitung, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Wo finde ich weitere Informationen?
- https://www.schulministerium.nrw/bass-und-amtsblatt
- https://www.schulministerium.nrw/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf
- Aufklärung über die Verwendung Ihrer Daten in besonderen Bereichen
10.1 Anwendung von schulischen iPads mit individuellen Nutzerkonten
Am Pictorius-Berufskolleg nutzen Schüler und Lehrkräfte iPads. Damit das möglich ist, werden auch personenbezogene Daten der Benutzer verarbeitet, von der Schule, von Apple und JamfSchool, der Plattform, mit welcher wir Nutzer und iPads verwalten. Hiermit möchten wir Ihnen/dir alle wichtigen Informationen dazu geben. Diese Informationen beziehen sich im Hinblick auf Apple nur auf iPads, iOS, iCloud und Apple eigene Apps. Apps anderer Anbieter sind hier nicht berücksichtigt.
Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?
- Anmeldedaten werden für jeden Nutzer von der Schule erstellt.
- Die Zuordnung zu Gruppen und die damit verbundenen Rollen und Rechte erfolgt anhand von Informationen aus der Schulverwaltung. Ein Teil der Daten dort wurde bei der Anmeldung an der Schule angegeben.
- Weitere Daten entstehen bei der Nutzung der iPads im Unterricht und bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
- Benutzerdaten (z.B. Anmeldenamen, Kennwort, Gruppenzugehörigkeit, Gerätezuweisungen)
- Vom Benutzer erzeugte Inhalts- und Kommunikationsdaten (z.B. Dokumente, Audioaufnahmen und Nachrichten)
- Technische Nutzungsdaten (z.B. erzeugte Dateien, Standort, Fehlermeldungen)
Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?
- Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Unterricht
- Verwaltung von Rechten und Rollen der Benutzer entsprechend der Funktion (Schüler/ Lehrkraft) und der Zugehörigkeit zu Klassen und Gruppen
- Zuordnung von iPads, Apps, digitalen Büchern, Materialien
- Technische Bereitstellung von für die Verwaltung und Nutzung von iPads und damit zusammenhängenden Diensten wie Apple School Manager, iCloud und JamfSchool erforderlichen Diensten
- Sicherheit und Funktionalität dieser Dienste
Die Nutzung sämtlicher Daten erfolgt auf der Grundlage, dass die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; (Artikel 6 Abs. 1 Nr. e DS-GVO).
Werden meine Daten weitergegeben und wer hat Zugriff auf meine Daten?
Die Nutzung von iPads und Apps ist nur möglich, wenn man dafür von Apple bereitgestellte Dienste nutzt.
Dieses sind Dienste zur Verwaltung von iPads, Nutzern, Apps und Inhalten. Der Zugriff auf diese Dienste erfolgt über eine von einem Anbieter zur Verfügung gestellte Verwaltungsoberfläche, ein Mobile Device Management (MDM).
Auftragsverarbeiter – nach Weisung durch die Schulleitung
- Apple
- JamfSchool (MDM)
- Schul-IT des Schulträgers
Innerhalb der Schule wird der Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von iPads durch das Rechte und Rollenkonzept geregelt.
- Schulleitung – alle Daten aller Personen
- Schulischer Administrator – alle Daten aller Personen (auf Weisung der Schulleitung)
- Lehrkräfte – Eigene Daten und Daten von Schülern und Lehrkräften entsprechend ihrer Funktion und Freigaben durch die Personen selbst
- Schüler – Eigene Daten und Daten von Mitschülern entsprechend Freigaben von Lehrkräften oder Mitschülern
Personen von außerhalb der Schule erhalten nur Zugriff auf Daten, wenn ein Gesetz es ihnen gestattet
- Eltern bei Freigabe durch Schüler
- Eltern und (ehemalige) Schülern (Auskunftsrecht Art. 15 DS-GVO)
- Ermittlungsbehörden im Fall einer Straftat
Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Die Firma Apple hat ihren Sitz in den USA und eine Niederlassung für Europa in Irland. Daten werden auf Servern in Europa, den USA und in anderen Staaten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln und eines Vertrages (Apple School Manager Vertrag), in welchem Apple Schulen die Einhaltung der DS-GVO zusichert.
JamfSchool ist ein Anbieter aus Holland. Die Server stehen in Deutschland. Da JamfSchool die Verwaltungsschnittstelle zu Apple ist, findet dort ein Datenaustausch statt.
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Nein, weder in den Diensten Apples noch bei JamfSchool wird irgendetwas von Algorithmen entschieden, was die Benutzer in der Schule betrifft. Es werden keine Profile von Schülern oder Lehrkräften aus den in diesen Diensten verarbeiteten Daten erstellt.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Benutzerdaten von Schülern und Lehrkräften werden solange gespeichert wie diese
- ein schulisches iPad nutzen,
- an der Schule Schüler oder Lehrkräfte sind,
- der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben
- die schulische Nutzungsberechtigung für das verwaltete Konto bzw. Gerät endet (es gilt jeweils das zuerst Zutreffende)
- Nach Ende der schulischen iPad-Nutzung oder der Schul- bzw. Dienstzugehörigkeit veranlasst die Schule die Deaktivierung und Löschung der verwalteten Konten und Gerätezuordnungen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die konkreten Löschfristen richten sich nach der Art der Kontoanlage, den im Apple School Manager und in Jamf School tatsächlich konfigurierten Verfahren sowie den vertraglich vereinbarten Löschfristen und sind im schulischen Löschkonzept aktuell zu dokumentieren.
- Unterrichtsdaten werden am Schuljahresende gelöscht. Inhalte der Benutzer bleiben davon unberührt. Daten im Zusammenhang mit einem e-Portfolio werden für die gesamte Schulzeit gespeichert.
- Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Verwaltung von Benutzerkonten für die Nutzung der iPads, die in der Schulverwaltung vorliegen, werden entsprechend VO-DV I §9 bzw. VO-DV II §9 für 5 Jahre aufbewahrt.
- Benutzer haben jederzeit die Möglichkeit, von ihnen erstellte Inhalte eigenständig zu löschen.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Schule?
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Darüber hinaus bestehen – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21). Das Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO besteht nur bei automatisierter Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags; es gilt nicht für eine Verarbeitung, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.
Wie kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?
Soweit die Nutzung der schulischen iPads und der hierfür erforderlichen Verwaltungsdienste zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist, beruht die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit §§ 120 Abs. 5, 121 Abs. 1 und 122 Abs. 1 SchulG NRW. Ein Widerruf einer Einwilligung ist für diese erforderliche Verarbeitung daher nicht vorgesehen. Soweit einzelne, klar bezeichnete Zusatzfunktionen ausnahmsweise auf einer freiwilligen Einwilligung beruhen, kann nur diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; aus der Nichterteilung dürfen keine Nachteile entstehen. Die Rückgabe schulischer Geräte richtet sich unabhängig davon nach den Leih- und Nutzungsbedingungen.
10.2 Anwendung von TaskCards in der Schule und zu Hause
TaskCards (https://taskcards.de/) ist eine digitale Pinnwand im Internet mit Servern ausschließlich in
Deutschland. Dort lassen sich u.a. Textdateien, Bilder, Links, Videos, Tondateien und mehr abgelegen. Für
Schüler wie auch Lehrkräfte ist TaskCards sehr einfach zu nutzen. Deshalb möchten wir TaskCards in der Schule mit schulischen Geräten einsetzen und unseren Schülern die Möglichkeit geben, auch zu Hause damit zu arbeiten.
Datenschutz bei Nutzung in der Schule
In der Schule arbeiten wir mit TaskCards auf schulischen Geräten (iPads, PCs). Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn einen Einladungslink (Token) und kommen damit einfach zur TaskCards. Eine persönliche Anmeldung brauchen sie dazu also nicht. Wir haben mit den Schülerinnen und Schülern Regeln besprochen und achten darauf, dass sie keine sensiblen Daten, wie Fotos von sich oder anderen Mitschülern, auf eine Taskcard speichern. Dadurch ist die Nutzung von TaskCards sicher. Die Nutzung über einen Berechtigungsschlüssel kann ohne persönliches Nutzerkonto erfolgen. Vollständig anonym ist die Nutzung gegenüber dem Anbieter jedoch nicht, da insbesondere technische Zugriffsdaten wie IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffs verarbeitet werden können.
Datenschutz bei Nutzung zu Hause
Bei einer Nutzung von zu Hause aus arbeitet der Schüler mit einem privaten Tablet, Smartphone oder Computer. Wie fast alle Webseiten nutzt auch TaskCards Cookies und andere Techniken, um mehr über die Besucher zu erfahren. Wir schätzen das Risiko, welches von TaskCards für einen Benutzer entsteht, als durchschnittlich ein. Verglichen mit den Websites der meisten Tageszeitungen ist es sogar deutlich geringer.
Wer ist verantwortlich, wenn Sie TaskCards zu Hause nutzt?
Auch bei einer von der Schule veranlassten schulischen Nutzung von TaskCards zu Hause bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die schulische Verarbeitung bei der Schule. Die Nutzung eines privaten Endgeräts verändert lediglich die technische Nutzungssituation. Soweit dSign Systems GmbH die Plattform im Auftrag der Schule betreibt, erfolgt die Verarbeitung als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Brauche ich ein eigenes Konto?
Nein, das ist nicht erforderlich. Zur Nutzung von TaskCards erhalten Sie einen geheimen Link (z.B. als QRCode) von uns. Über diesen gelangen Sie direkt dorthin.
Was erfährt TaskCards über Nutzer ohne ein eigenes Konto?
Der Anbieter wertet keine Inhalte von einzelnen TaskCards aus.
Art und Umfang der Verarbeitung bei Aufruf und Nutzung der Website / Plattform von TaskCards.
Der Anbieter erhebt personenbezogene Daten, die der Browser des Nutzers automatisch an den Server von TaskCards übermittelt durch das Unternehmen dSign Systems GmbH (Waldhausstraße 14, 98574 Schmalkalden, Telefon: 036834661872,Telefax: 036834661878). Die folgenden Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Hostname des zugreifenden Rechners
- IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die TaskCards-Website / Plattform wird nicht von Taskcards selbst gehostet, sondern bei einem Dienstleister, der für den Zweck der Bereitstellung der Website / Plattform die zuvor genannten Daten im Auftrag von TaskCards gem. Art. 28 DSGVO verarbeitet.
Zweck und Rechtsgrundlage
Für die von der Schule veranlasste Nutzung von TaskCards ist die Schule Verantwortliche im Sinne der DSGVO; dSign Systems GmbH verarbeitet die für die Plattformbereitstellung erforderlichen Daten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO. Soweit TaskCards für die schulische Aufgabenerfüllung erforderlich eingesetzt wird, erfolgt dies nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit §§ 120 Abs. 5 und 122 Abs. 1 SchulG NRW. Bei einer Verarbeitung ausschließlich nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO besteht grundsätzlich das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.
Speicherdauer
Die vorgenannten Daten werden für die Dauer der Anzeige der Website sowie aus technischen Gründen darüber hinaus für maximal 7 Tage gespeichert
Teilt TaskCards Informationen über Nutzer mit Dritten?
Nach eigenen Aussagen gibt TaskCards keine Nutzerinformationen von Nutzern ohne eigenes Konto an
Dritte weiter.
Welche Folgen hat es, wenn Inhalte von anderen Websites in einem Taskcard sind?
Wird in TaskCards ein YouTube Video verlinkt, erhält YouTube den gleichen Zugriff auf Nutzerdaten wie wenn der Nutzer YouTube direkt aufruft. Ähnlich ist das, wenn Inhalte von anderen Websites in TaskCards verlinkt werden, z.B. Google Maps, Fotos von Flickr oder ähnliche. Werden Fotos, Tondateien, Video oder Dokumente direkt auf TaskCards gespeichert – nicht verlinkt – erfahren die Seiten, woher die Inhalte kommen, nichts davon.
Was unternimmt die Schule für eine sichere Nutzung von Taskcards?
Alle Taskcards unserer Schule sind grundsätzlich geheim. Keine Suchmaschine kann sie finden. Den Link erhalten nur Mitglieder der Klasse. Mit den Schülerinnen und Schülern werden Regeln für eine sichere Nutzung von TaskCards besprochen und vereinbart. Die Schule achtet darauf, dass Schülerinnen und Schüler keine Inhalte einstellen, die nicht in eine Taskcard gehören.
Wie kann ich als Erziehungsberechtige von Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren zur Sicherheit der Nutzung von TaskCards beitragen?
Wenn Ihr Kind zu Hause an einem Computer arbeiten darf, richten Sie ihm darauf einen eigenen Benutzer für Schularbeiten ein. Mit einem sicheren Browser (z.B. Brave Browser) können Sie einige Zugriffe von Diensten im Hintergrund von TaskCards blockieren, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Etwaige im Browser gespeicherte Cookies können nach der Arbeit mit TaskCards über die Einstellungen im Browser gelöscht werden.
Wie kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit TaskCards für die schulische Aufgabenerfüllung erforderlich eingesetzt wird und die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit §§ 120 Abs. 5 und 122 Abs. 1 SchulG NRW beruht, besteht kein Widerrufsrecht wie bei einer Einwilligung. Nur eine gesondert eingeholte freiwillige Einwilligung für nicht erforderliche Zusatzverarbeitungen kann jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Wo finde ich mehr Informationen zu TaskCards und Datenschutz?
Die Datenschutzerklärung von TaskCards findet sich unter https://www.taskcards.de/#/home/privacyPolicy
10.3. Anfertigung und Verwendung von Portraitfotos für das Klassenbuch, die Lehrkräfte und die Schülerakte
Das Pictorius Berufskolleg fertigt von allen Schülerinnen und Schülern Portraitfotos als Übersicht aller Schüler/-innen einer Klasse für das Klassenbuch, die Lehrkräfte und zur Verwendung in der Schülerakte an. Mit der freiwilligen Positionierung zur Aufnahme des Portraitfotos stimmt der Schüler der Aufnahme zu. Den Portraitfotos werden Namensangaben beigefügt. Zur Anfertigung der Fotos können diese in digitaler Form an einen Fotodienstleister übermittelt werden.
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Darüber hinaus bestehen – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21). Das Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO besteht nur bei automatisierter Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags; es gilt nicht für eine Verarbeitung, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Durch den Antrag auf Löschung des Fotos wird die Rechtmäßigkeit bis zum Antrag erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist der Antrag auf Löschung nicht mehr möglich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle eines Löschungsantrags wird der/die betroffene Schüler/Schülerin in der Übersicht unkenntlich gemacht und das Foto aus der Schülerakte gelöscht.
10.4. Übermittlung von Daten an zuständige Verkehrsbetriebe zur Erstellung von Schülerfahrkarten
Benötigt ein Schüler eine Fahrkarte für den Schülerfahrverkehr, so müssen personenbezogene Daten an den jeweils zuständigen Verkehrsbetrieb übermittelt werden. Es gelten die von dem Verkehrsbetrieb (z.B. RVM, Deutsche Bahn) bereitgestellten Vertragsbedingungen.
Dieses betrifft die folgenden personenbezogenen Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Schulname, Schuljahr
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Darüber hinaus bestehen – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21). Das Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO besteht nur bei automatisierter Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags; es gilt nicht für eine Verarbeitung, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Durch den Antrag auf Unterlassung der Weitergabe ihrer Daten an die zuständigen Verkehrsbetriebe wird die Rechtmäßigkeit bis zum Antrag erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist der Antrag auf Löschung nicht mehr möglich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle eines o.g. Antrags kann die Fahrkarte der/die betroffene Schüler/Schülerin ungültig werden. Eine eigenständige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen wird dringend empfohlen.
10.5. Anfertigung und Verwendung von Portraitfotos zur Erstellung eines Schülerausweises
Unsere Schule fertigt zur Erstellung von Schülerausweisen Portraitfotos an. Verarbeitet werden außer dem Foto noch Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr und eine interne Schüler ID. Mit der freiwilligen Positionierung zur Aufnahme des Portraitfotos stimmt der Schüler der Aufnahme zu.
Die interne Schüler ID, kann als Lesernummer für Ausleihen in der Schülerbibliothek genutzt werden.
Die Verarbeitung der Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Verarbeitung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Datenarten oder Fotos bezogen sein. Durch den Widerruf zur Nutzung der Daten wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten nicht für den oben genannten Zweck verwendet. Der Schülerausweise ist mit dem Widerruf an die Schule zurückzugeben und kann nicht weiter z.B. für ermäßigte Eintritte bei Veranstaltungen genutzt werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie bis der Schülerausweis erstellt ist und der/die betroffene Schüler/Schülerin Schüler am Pictorius Berufskolleg Coesfeld ist.
10.6. Anwendung des pädagogischen Netzes und Microsoft 365
Für alle Arbeiten im Unterricht und in Phasen des eigenverantwortlichen Lernens erhalten Sie Zugang zum pädagogischen Netz unserer Schule und zu unserer Arbeitsplattform Microsoft 365 Lizenz Bildung A1 (im Folgenden „Microsoft 365“). Den Zugang zu Microsoft 365 stellen wir Ihnen auch außerhalb des Unterrichts zur schulischen Nutzung Verfügung. Die Nutzung setzt einen verantwortungsvollen Umgang mit den Netzwerkressourcen, der Arbeitsplattform Microsoft 365 sowie den eigenen personenbezogenen Daten und denen von anderen in der Schule lernenden und arbeitenden Personen voraus. Die folgende Nutzungsvereinbarung informiert und steckt den Rahmen ab für eine verantwortungsvolle Nutzung.
Für die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderliche Nutzung des pädagogischen Netzes und der hierfür eingesetzten digitalen Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit §§ 120 Abs. 5 und 122 Abs. 1 SchulG NRW verarbeitet.
10.6.1 Nutzungsvereinbarung zum pädagogischen Netzwerk und Microsoft 365
Geltungsbereich
Die Nutzungsvereinbarung gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, nachfolgend „Benutzer“ genannt, welche das von der Schule bereitgestellte pädagogische Netzwerk und Microsoft 365 zur elektronischen Datenverarbeitung nutzen.
Laufzeit
Dem Benutzer werden innerhalb seiner Dienstzeit/ Schulzeit ein Benutzerkonto im pädagogischen Netzwerk sowie eine Microsoft-365-Bildung-A1-Lizenz zur Verfügung gestellt. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto deaktiviert und gelöscht sowie die Zuweisung der Microsoft 365 Bildung-A1-Lizenz aufgehoben.
Umfang
Zum Umfang des von der Schule für die Benutzer kostenlos bereitgestellten Paketes gehören:
- Zugang zum pädagogischen Netzwerk der Schule mit einem persönlichen Nutzerkonto mit 1 TB Speicherplatz.
- Zugang zu Microsoft 365 mit o einer schulischen E-Mail-Adresse o Online Speicherplatz auf Microsoft OneDrive
o Microsoft Office als Web-App (Word, Excel, PowerPoint, Outlook), OneNote, Teams, Sway, Skype for Business, Share Point, Exchange, Staffhub, Forms, Stream Power Automate PowerApps, School Data Sync zu nutzen
- Die Möglichkeit Microsoft 365 auf bis zu 5 Privatgeräten zu installieren (Tablett und Smartphone).]
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule sorgt durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der im pädagogischen Netz verarbeiteten personenbezogenen Daten. Mit Microsoft wurde zur Nutzung von Microsoft 365 ein Vertrag abgeschlossen, welcher gewährleistet, dass personenbezogene Daten von Benutzern nur entsprechend der Vertragsbestimmungen verarbeitet werden.
Microsoft verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Benutzern in Microsoft 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen. Ziel unserer Schule ist es, durch eine Minimierung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Microsoft 365 auf das maximal erforderliche Maß, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Schüler und Lehrkräfte bestmöglich zu schützen.
Dieses ist nur möglich, wenn die Benutzer selbst durch verantwortungsvolles Handeln zum Schutz und zur Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten beizutragen und auch das Recht anderer Personen an der Schule auf informationelle Selbstbestimmung respektieren.
An erster Stelle gilt dieses für die Nutzung von personenbezogenen Daten in der Cloud von Microsoft 365. Es gilt jedoch auch für das pädagogische Netzwerk der Schule.
Personenbezogene Daten sollten nicht in der Microsoft-Cloud gespeichert werden, weder die eigenen noch die von anderen!
Für Kunden mit Standort in EU/EFTA verpflichtet sich Microsoft im Rahmen der EU Data Boundary, den überwiegenden Teil der Kundendaten und personenbezogenen Daten innerhalb dieser Grenze zu speichern und zu verarbeiten; für bestimmte Dienste, Betriebszwecke oder optionale Funktionen bestehen dokumentierte begrenzte Übermittlungen außerhalb der EU Data Boundary. Etwaige
Drittlandübermittlungen sind nach Kapitel V DS-GVO abzusichern. Maßgeblich sind der aktuell für den schulischen Tenant geltende Microsoft-Vertrag einschließlich Product Terms und Data Protection Addendum sowie die konkrete Dienst- und Tenant-Konfiguration.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Microsoft durch die US-Regierung zur Weitergabe der
Daten aus der Cloud per Gesetz verpflichtet wird. Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden.
Verantwortungsvolles und sicheres Handeln bedeutet:
Passwörter
- müssen sicher sein und dürfen nicht erratbar sein. Sie müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen, worunter sich eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen.
- sollten zumindest einmal im Schuljahr gewechselt werden.
Zugangsdaten
- Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Microsoft 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
- Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren.
- Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.
- Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Microsoft 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).
Personenbezogene Daten
Für die Nutzung von personenbezogene Daten wie dem eigenen Name, biographischen Daten, der eigenen Anschrift, Fotos, Video und Audio, auf welchen der Benutzer selbst abgebildet ist und ähnlich gelten die Prinzipien der Datenminimierung und Datensparsamkeit.
Pädagogisches Netz
Innerhalb des pädagogischen Netzes der Schule können, außerhalb von Microsoft 365, personenbezogene Daten genutzt und gespeichert werden, solange dieses sparsam erfolgt und zu Zwecken des Unterrichts.
Microsoft 365
- Personenbezogene Daten des Benutzers haben in Microsoft 365 nichts verloren. Soll mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden (z.B. Lebenslauf), muss dieses offline im pädagogischen Netz erfolgen.
- Eine Speicherung von personenbezogenen Daten in Microsoft OneDrive ist nicht zulässig.
- Bei der Nutzung von Microsoft 365 von privaten Geräten aus, ist darauf zu achten, dass keine Synchronisation mit OneDrive stattfindet.
Bestandteil des Microsoft 365 Paketes ist auch eine schulische E-Mail Adresse, die gleichzeitig Teil der Zugangsdaten ist.
- Die Nutzung des schulischen E-Mail Kontos ist nur für schulische Zwecke zulässig. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
- Wie bei den anderen Komponenten von Microsoft 365 ist auch beim Versand von E-Mails die Nutzung von personenbezogenen Daten zu minimieren.
- Eine Weiterleitung schulischer E-Mails auf eine private E-Mail Adresse ist nicht gestattet.
Kalender
Die Aufnahme von privaten, nicht schulischen Terminen in den Kalender von Office 365 ist nicht zulässig. Dazu gehören auch die Geburtstage von anderen Benutzern aus der Schule.
Kopplung mit privaten Konten oder anderen Diensten
- Zur Wahrung des Schutzes und der Sicherheit der eigenen personenbezogenen Daten ist es nicht zulässig, das schulische Microsoft-365-Konto mit anderen privaten Konten von Microsoft oder anderen Anbietern zu koppeln.
- Eine Nutzung des schulischen Microsoft-365-Kontos zur Authentifizierung an anderen Online Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Schule zugelassener Dienst.
Urheberrecht
- Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Microsoft 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts.
- Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht.
- Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources – OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren.
- Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Microsoft 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig.
- Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen.
- Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Microsoft 365 unberührt.
Unzulässige Inhalte und Handlungen
Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Microsoft 365 geltendes Recht einzuhalten.
- Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Microsoft 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
- Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten.
- Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten sind unzulässig. Sollte es sich um einen möglichen Straftatbestand handeln wird dieser von der Schule bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.
- Die E-Mail Funktion von Microsoft 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.
- Es ist verboten Videoaufnahmen ohne Einverständnis der übrigen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte von Videokonferenz (z.B. in MS Teams) aufzunehmen und zu veröffentlichen. Ein Verstoß kann strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben. Des Weiteren ist bei den Videokonferenzen und
Gesprächen über MS Teams ein Kopfhörer zu benutzen, um Dritte beim Zuhören der Konferenzgespräche auszuschließen.
Zuwiderhandlungen
Im Falle von Verstößen gegen diese Nutzungsordnung behält sich die Schulleitung des Pictorius Berufskollegs Coesfeld das Recht vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Bereichen innerhalb des pädagogischen Netzes und von Microsoft 365 zu sperren. Davon unberührt behält sich die Schulleitung weitere dienstrechtliche Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen vor und setzt bei strafbaren Handlungen die entsprechenden Verfolgungsbehörden in Kenntnis.
10.6.2. Nutzungsbedingungen von Microsoft für Microsoft 365
Es gelten die Nutzungsbedingungen des schulischen Microsoft-365-Tenant, die für das PictoriusBerufskolleg Coesfeld durch den Bildungsträger Kreis Coesfeld vereinbarten Lizenz- und Produktbedingungen, insbesondere die einschlägigen Microsoft Product Terms und das jeweils aktuelle Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA), sowie die schulische Nutzungsordnung.
Verhaltenskodex
Inhalte, Materialien oder Handlungen, die diese Bestimmungen verletzen, sind unzulässig. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bestimmungen gehen Sie die Verpflichtung ein, sich an diese Regeln zu halten:
- Nehmen Sie keine unrechtmäßigen Handlungen vor.
- Unterlassen Sie Handlungen, durch die Kinder ausgenutzt werden, ihnen Schaden zugefügt oder angedroht wird.
- Versenden Sie kein Spam. Bei Spam handelt es sich um unerwünschte bzw. unverlangte Massen-EMails, Beiträge, Kontaktanfragen, SMS (Textnachrichten) oder Sofortnachrichten.
- Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Dienste zu teilen.
- Unterlassen Sie Handlungen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld fordern, sich als jemand anderes ausgeben, die Dienste manipulieren, um den Spielstand zu erhöhen oder Rankings, Bewertungen oder Kommentare zu beeinflussen).
- Unterlassen Sie es, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Dienste zu umgehen.
- Unterlassen Sie Handlungen, die Ihnen, dem Dienst oder anderen Schaden zufügen (z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).
- Verletzen Sie keine Rechte anderer (z. B. durch die nicht autorisierte Freigabe von urheberrechtlich geschützter Musik oder von anderem urheberrechtlich geschütztem Material, den Weiterverkauf oder sonstigen Vertrieb von Bing-Karten oder Fotos).
- Unterlassen Sie Handlungen, die die Privatsphäre von anderen verletzen. So ist es verboten Videoaufnahmen ohne Einverständnis der übrigen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte von Videokonferenz (z.B. in MS Teams) aufzunehmen und zu veröffentlichen (z.B. in MS Stream). Des Weiteren ist bei den Videokonferenzen und Gesprächen über MS Teams ein Kopfhörer zu benutzen, um Dritte beim Zuhören der Konferenzgespräche auszuschließen.
- Helfen Sie niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln
10.6.3 Datenschutzrechtliche Information zum pädagogischen Netzwerk und Microsoft 365
Zur Nutzung unseres pädagogischen Netzes und von Microsoft 365 am Pictorius Berufskolleg Coesfeld ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Darüber möchten wir Sie nach Art. 13 DSGVO im Folgenden informieren.
Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten der Benutzer des pädagogischen Netzes und von Microsoft 365 werden erhoben, um dem Benutzer die genannten Dienste zur Verfügung zu stellen, die Sicherheit dieser Dienste und der verarbeiteten Daten aller Benutzer zu gewährleisten und im Falle von missbräuchlicher Nutzung oder der Begehung von Straftaten die Verursacher zu ermitteln und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das pädagogische Netz und Microsoft 365 sind erforderlich für die schulische Aufgabenerfüllung und werden als digitale Lehr- und Lernsysteme bzw. Arbeits- und Kommunikationsplattformen eingesetzt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit §§ 120 Abs. 5, 121 Abs. 1 und 122 Abs. 1 SchulG NRW.
Kategorien betroffener Personen
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte
Kategorien von personenbezogenen Daten
Pädagogisches Netz
- Anmeldeinformationen (Nutzerkennung, Passwort, Passworthinweis)
- Nutzerinhalte (erzeugte Dateien und Inhalte, Versionen von Dateien)
- technische Daten (Datum, Zeit, Gerät, Traffic, IP Nummern aufgesuchter Internetseiten und genutzter Dienste)
- Geräte-Identifikationsdaten (Gerätename, MAC Adresse), bei BYOD
Microsoft 365
- Anmeldeinformationen, Rechte und Rollen, Zuteilung zu Gruppen,
- Geräte- und Nutzungsdaten (Gerätedaten nur bei BYOD und außerschulischer Nutzung relevant)
- Nutzungsdaten von Inhalten, Interaktionen, Suchvorgänge und Befehle, Text-, Eingabe- und Freihanddaten, (Positionsdaten – vor allem bei BYOD und außerschulischer Nutzung relevant),
- Inhalte[1], Lizenzinformationen (Anzahl Installationen, bei Nutzung der Lizenz Microsoft-365-BildungA1)
Kategorien von Empfängern
Pädagogisches Netz
Intern:
- Lehrkräfte, andere Benutzer/ Schüler (nur gemeinsame Daten oder von Nutzern in ein gemeinsames Verzeichnis übermittelte Daten oder Freigaben),
- Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich),
- Schulleitung (alle technischen und öffentlichen Daten, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im begründeten Verdachtsfall einer Straftat oder bei offensichtlichem Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung),
Extern:
- Dienstleister, Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich, auf Weisung der Schulleitung)
- Ermittlungsbehörden (alle Daten betroffener Nutzer, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im Verdachtsfall einer Straftat)
- Betroffene (Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO)
Microsoft 365
Intern:
- Schulische Administratoren (alle technischen und Daten und Kommunikationsdaten, soweit für administrative Zwecke erforderlich)
- Schulleitung (Zugangsdaten, alle technischen und Daten und Kommunikationsdaten im begründeten
Verdachtsfall einer Straftat oder bei offensichtlichem Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung),
Extern:
- Microsoft (zur Bereitstellung der Dienste von Microsoft 365, auf Weisung der Schulleitung)
- Dienstleister, Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich, auf Weisung der Schulleitung)
- Ermittlungsbehörden (alle Daten betroffener Benutzer, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im Verdachtsfall einer Straftat)
- Betroffene (Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO)
Löschfristen
Pädagogisches Netz
Zugangs- und Nutzungsdaten bleiben bestehen, solange der Benutzer Mitglied im pädagogischen Netz ist. Erstellte Inhalte werden jeweils nach der Ausschulung bzw. dem Dienstende gelöscht. Logdaten von Anmeldungen am pädagogischen Netz und Endgeräten sowie von Internetzugriffen aus dem pädagogischen Netz werden automatisch nach 14 Tagen gelöscht. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden sämtliche Zugangsdaten sowie das Nutzerverzeichnis gelöscht. Bis dahin ist es für den Benutzer möglich, sich die Inhalte des persönlichen Verzeichnisses aushändigen zu lassen.
Microsoft 365
Mit dem Ende der Schulzugehörigkeit erlischt das Anrecht auf die Nutzung von Microsoft 365. Entsprechend wird die Zuweisung von Microsoft 365 Education-Lizenzen zu Benutzern mit Ende der Schulzugehörigkeit, in der Regel zum Schuljahresende, aufgehoben. Damit verliert der Benutzer den Zugriff auf Onlinedienste und daten. Das bedeutet Folgendes:
Alle Daten im Zusammenhang mit dem Konto dieses Benutzers werden dienst- und tenantabhängig gelöscht. Das bedeutet, dass Benutzerkonten nach ihrer Löschung zunächst für einen begrenzten Zeitraum wiederherstellbar sein können; für OneDrive gelten zusätzlich die im SharePoint Admin Center konfigurierten Aufbewahrungsfristen und anschließende Papierkorbfristen (in der Regel 30 Tage). Darüber hinaus können Retention Policies, eDiscovery-Aufbewahrungen und Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, die entsprechend lange aufbewahrt werden, eine Ausnahme bilden.
Benutzer müssen ihre Daten vorher eigenständig sichern.
Betroffenenrechte
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Darüber hinaus bestehen – soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21). Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO besteht nur bei automatisierter Verarbeitung auf Grundlage einer
Einwilligung oder eines Vertrags; es gilt nicht für eine Verarbeitung, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Mit der Anmeldung bzw. Nutzung des pädagogischen Netzwerks und Microsoft 365 wird die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erteilt.
Datenschutz für die Homepage www.pictorius.de
Hier können Sie die die aktuelle Datenschutzerklärung für die Homepage einsehen.


