Vertretungsplan

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Termine

Zweiter Anmeldezeitraum schüler online

Di 27. Mär. 2012 bis Sa 30. Jun. 2012 

Pfingstferien

Mo 28. Mai 2012 bis Di 29. Mai 2012 

GTF1-10, GTF2-10 Praktikum

Mo 11. Jun. 2012 bis Fr 3. Aug. 2012 


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News

Technikmesse 2012
Die Fachschulen für Bautechnik / Elektrotechnik / Metalltechnik präsentieren am Sonntag den 06. Mai 2012 zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr ihre Projekte der Öffentlichkeit. ...weiterlesen

Zweiter Eignungstest für GTA FHR + AHR
Es sind noch Plätze frei. Bewerb dich jetzt für eine GTA Ausbildung! ...weiterlesen

Informationen zur Anmeldung für Vollzeitschüler und Berufsschüler
NEU: Jetzt auch die Anmeldung zur Berufsschule über Schüler -Online! ...weiterlesen

Info & Service » Schülerinformationen » Schulordnung » Unterrichtsversäumnisse

Unterrichtsversäumnis

Umgang mit Unterrichtsversäumnissen

 

Verhalten im Krankheitsfalle:

 

  • Schülerinnen und Schüler melden sich im Krankheitsfall morgens bis 8:30 Uhr telefonisch im Schulsekretariat ab. Bei einer längeren Krankheitsdauer nur einmal für mehrere Tage.     
    ( Tel: 02541-9548330 Frau Klöpper-Becker, Frau Schlemann oder Frau Voß )
  • Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht aus Krankheitsgründen verlassen, müssen sich immer bei der Lehrerin, dem Lehrer abmelden! Dieser muss dies schriftlich im Klassenbuch vermerken.
  • Jede Fehlstunde, jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden!
    • Bei bis zu drei zusammenhängenden Krankheitstagen entschuldigen die Erziehungsberechtigten die Schülerin, den Schüler.
    • Volljährige Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich selbst. Hat eine Schülerin, ein Schüler sich nicht telefonisch krank gemeldet, dann wird das selbst aufgesetzte Entschuldigungsschreiben nicht akzeptiert!
    • Ist eine Schülerin, ein Schüler an mehr als drei Tagen zusammenhängend krank, so ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
  • Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, kann die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer eine Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Unterrichtsversäumnissen aussprechen.
  • Fehlt eine Schülerin, ein Schüler an einem Tag, an dem eine angekündigte schriftliche Leistung ( Klassenarbeiten, Tests ) erbracht werden soll, so ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig!
  • Das Entschuldigungsschreiben hat folgender äußerer Form zu genügen:
  • DIN-A4 – Format
  • Name und Anschrift der Schülerin, des Schülers, bzw. des Erziehungsberechtigten
  • Datum
  • Anschreiben mit Unterschrift
  • Begründung des Unterrichtsversäumnisses

 

Verhalten bei absehbaren Fehlzeiten:

Kann eine Schülerin, ein Schüler aufgrund eines unverrückbaren Termins (Musterung, Arztbesuch, Führerscheinfahrprüfung, Vorstellungsgespräch, usw.) nicht am Unterricht teilnehmen, so muss für diesen Termin im Vorfeld eine schriftliche Bescheinigung vorgelegt werden und sich die Schülerin, der Schüler beurlauben lassen. Ansonsten gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.

 

Verhalten  bei Verspätungen:

Ein Schüler, der zu spät zum Unterricht erscheint, ist auf jeden Fall verpflichtet,
sich ruhig und ohne den Unterricht zu stören auf seinen Platz zu setzen und seine Unterlagen leise hervor zu holen und nach Ende der Stunde dem Lehrer den Grund für die Verspätung zu erläutern ( verschlafen gilt als unentschuldigt ).