HINWEISE
Abfälle
sind in den Abfallbehältern getrennt zu entsorgen.
Aufenthalt
Das Verlassen des Schulbereichs vor dem Unterrichtsschluss geschieht
auf eigene Gefahr. Die Schule haftet nicht bei Unfällen !
Brötchen und Kakao / Milch
können während der Pausen im Foyer gekauft und verzehrt werden.
Feueralarm
Bei Alarm werden die Klassenräume und das Schulgebäude unverzüglich
über die Notausgänge verlassen. Türen und Fenster werden geschlossen,
aber nicht abgeschlossen. Die Notausgänge dürfen nur im Brandfall benutzt
werden.
Näheres ist der Brandschutzordnung zu entnehmen.
Garderoben
befinden sich in den Klassenräumen.
Parken
ist auf den Parkplätzen an der Borkener Straße und Am Fredesteen möglich. Fahrräder und Mofas können im Fahrradständer hinter der Sporthalle abge-
stellt werden. Bitte Schritt fahren. Es gilt die StVO .
Rauchen
ist im Gebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
Schulbücher
soweit sie entliehen wurden, sind sie Eigentum des Kreises Coesfeld und
sorgfältig zu behandeln. Bei einer Abmeldung oder Entlassung sind die ent-
liehenen Schulbücher beim Klassenleiter unaufgefordert abzugeben
( nicht im Sekretariat – nur beim Klassenleiter ).
Toiletten
befinden sich am überdachten Pausenhof.
Unterrichtszeiten
Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8.00 Uhr. Pausen sind in der Zeit
von 9.30 bis 9.50 Uhr und 11.20 bis 11.40 Uhr. Für Schüler / Innen, die in der
7. und 8. Stunde Unterricht haben, liegt die Mittagspause zwischen 13.10 und
13.30 Uhr. Der Gong ertönt jeweils 3 Minuten vor Beginn einer Doppelstunde,
so dass die Pausen rechtzeitig beendet und die Unterrichtstunden pünktlich
begonnen werden können.
Versicherungsschutz
Es besteht kein Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung von
Eigentum durch den Schulträger! Jede Schülerin und jeder Schüler hat sein
Eigentum (Fahrrad, Garderobe, Zeichengeräte etc.) entsprechend zu schützen.
Pfandflaschen
Pfandflaschen sollen in die blauen Container geworfen werden. Das Pfand
kommt leprakranken Kindern in Indien zu gute.
Eine Nichtbeachtung der Hausordnung hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge.
Dies könnte bei grober Fahrlässigkeit auf Konferenzbeschluss hin bis zum
Schulverweis führen.