Der Abschluss der Ausbildung zum Tischler / zur Tischlerin endet mit der erfolgreich bestandenen Gesellenprüfung.
Die Gesellenprüfung umfasst drei Prüfungsteile.
1. Prüfungsteil: Schriftliche Prüfung
2. Prüfungsteil: Arbeitsaufgabe I (Arbeitsprobe)
3. Prüfungsteil: Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück)
Die Arbeitsprobe ist ein kleineres Werkstück, das in 8 Stunden unter Aufsicht hergestellt wird.
Als Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung erhält der Prüfling den Gesellenbrief. Die in der Berufsschule erbrachten Leistungen werden in dem Berufsschulzeugnis dokumentiert.