Der Abschluss der Ausbildung zum Holzbearbeiter / zur Holzbearbeiterin endet mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung umfasst zwei Prüfungsteile.
1. Prüfungsteil: Schriftliche Prüfung
2. Prüfungsteil: Praktische Prüfung (Arbeitsprobe)
Die Arbeitsprobe ist ein kleineres Werkstück, das in 8 Stunden unter Aufsicht hergestellt wird.
Als Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung durch die Handwerkskammer.
Die Berufsschulbesuch wird durch ein Abschlusszeugnis bestätigt.