Vertretungsplan

Den aktuellen Vertretungsplan finden Sie hier >>

Termine

Zweiter Anmeldezeitraum schüler online

Di 27. Mär. 2012 bis Sa 30. Jun. 2012 

Pfingstferien

Mo 28. Mai 2012 bis Di 29. Mai 2012 

GTF1-10, GTF2-10 Praktikum

Mo 11. Jun. 2012 bis Fr 3. Aug. 2012 


Terminplan >>

News

Technikmesse 2012
Die Fachschulen für Bautechnik / Elektrotechnik / Metalltechnik präsentieren am Sonntag den 06. Mai 2012 zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr ihre Projekte der Öffentlichkeit. ...weiterlesen

Zweiter Eignungstest für GTA FHR + AHR
Es sind noch Plätze frei. Bewerb dich jetzt für eine GTA Ausbildung! ...weiterlesen

Informationen zur Anmeldung für Vollzeitschüler und Berufsschüler
NEU: Jetzt auch die Anmeldung zur Berufsschule über Schüler -Online! ...weiterlesen

Elektroniker/-in

Schnellinfo

Aufgabe und Ziel:

Das Pictorius Berufkolleg bildet in den Fachklassen des Dualen Systems der Elektrotechnik (Ausbildung + Schule) folgende Berufe aus:

Industrieberufe (in Coesfeld nur die Unterstufe)

Elektronikerin/ Elektroniker für Betriebstechnik

 Handwerksberufe:

Elektronikerin / Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Ausbildungsvertrag

Abschluss(-möglichkeiten), Berechtigungen:

  • Der Berufsabschluss ist mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Unabhängig davon erhalten Auszubildende in der Berufsschule den Berufsschulabschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens "ausreichend" oder in nicht mehr als einem Fach "mangelhaft" sind.

Dauer des Bildungsgangs:

Beide Berufe haben eine 3,5 jährige Lehrzeit mit einer abschließenden Kammerprüfung. Zum Ende der Mittelstufe findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt.

Die Berufsausbildung schließt mit der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung vor der zuständigen Stelle ab. Diese findet als "gestreckte" Abschlussprüfung mit zwei Prüfungsteilen statt: Teil 1 zum Ende der Mittelstufe und Teil 2 zum Ende der Ausbildung.

Besonderheiten:

Kosten:

  • kein Schulgeld
  • ggf. Eigenanteil an Lernmitteln, Kosten für Schulfahrten etc.

Fahrtkosten:

  • Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.